{"id":4485,"date":"2022-10-27T09:09:17","date_gmt":"2022-10-27T07:09:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kmatextiles.com\/allgemeine-bedingungen\/"},"modified":"2022-10-27T10:43:50","modified_gmt":"2022-10-27T08:43:50","slug":"allgemeine-bedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kmatextiles.com\/de\/allgemeine-bedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"4485\" class=\"elementor elementor-4485\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-e7212c8 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"e7212c8\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-9b2c98f\" data-id=\"9b2c98f\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-column-wrap--9b2c98f elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-80095a8 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"80095a8\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Allgemeine Bedingungen und Konditionen<br \/>1) Definitionen<br \/>Lieferant bedeutet: KMA Group BV (KMA), ihre(r) Vertreter und\/oder Agenten. Unter Gegenpartei wird verstanden: jede (juristische) Person, die mit dem Lieferanten einen Vertrag abschlie\u00dft oder von der KMA ein Angebot anfordert oder erh\u00e4lt, sowie deren Vertreter, Bevollm\u00e4chtigte und Erben.<\/p><p>2) Allgemeines<br \/>Diese allgemeinen Bedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote der KMA und f\u00fcr alle Transaktionen unter welchem Titel auch immer.<br \/>Diese allgemeinen Bedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge mit der KMA, zu deren Ausf\u00fchrung sich die KMA der Dienste Dritter bedient.<br \/>Die Anwendbarkeit der von der anderen Partei verwendeten Bedingungen ist ausgeschlossen, soweit sie mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen.<br \/>Durch die Erteilung eines Auftrags und\/oder die Entgegennahme der gelieferten Waren akzeptiert die Gegenpartei diese Bedingungen und es wird davon ausgegangen, dass sie stillschweigend der ausschlie\u00dflichen Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf alle von ihr m\u00fcndlich, telefonisch, per E-Mail oder auf andere Weise erteilten Auftr\u00e4ge zustimmt, unabh\u00e4ngig von einer schriftlichen Best\u00e4tigung seitens der KMA.<br \/>Bei Streitigkeiten \u00fcber die Auslegung dieser Bedingungen ist der niederl\u00e4ndische Text ma\u00dfgebend.<br \/>Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Wortlaut der Angebote der KMA und diesen allgemeinen Bedingungen ist der Wortlaut der Angebote ma\u00dfgebend.<br \/>3) Angebote \/ Kostenvoranschl\u00e4ge<br \/>Alle Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Alle Preislisten, Brosch\u00fcren und sonstigen Angaben in unseren Angeboten werden so genau wie m\u00f6glich wiedergegeben. Auch diese Zitate sind nur insoweit verbindlich, als dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.<br \/>Im Falle eines zusammengesetzten Angebots besteht f\u00fcr die KMA keine Verpflichtung, einen Teil der im Angebot enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teil des dem Ganzen entsprechenden Preises zu liefern. c. Die Angebote beziehen sich nur auf die im Angebot genannten Mengen und gelten nicht automatisch f\u00fcr Nachbestellungen.<br \/>Die Zusendung von Angeboten und\/oder anderen Unterlagen verpflichtet die KMA nicht zur Lieferung oder Annahme der Bestellung.<br \/>Die KMA beh\u00e4lt sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gr\u00fcnden abzulehnen oder per Nachnahme zu liefern.<br \/>Wenn ein Muster, Modell oder Beispiel von der KMA zur Verf\u00fcgung gestellt oder gezeigt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur zur Information gezeigt oder zur Verf\u00fcgung gestellt wurde. Die Qualit\u00e4t der zu liefernden Waren kann vom Muster abweichen, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt, dass die Lieferung in exakter \u00dcbereinstimmung mit dem gezeigten oder zur Verf\u00fcgung gestellten Muster erfolgen w\u00fcrde.<br \/>4) Die Vereinbarung<br \/>Vereinbarungen binden die KMA erst nach schriftlicher Best\u00e4tigung oder nachdem die KMA entsprechend dem erteilten Auftrag geliefert hat.<br \/>Vereinbarungen, die durch Vermittlung unserer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen zustande gekommen sind, binden die KMA erst, wenn sie von der KMA schriftlich best\u00e4tigt worden sind oder die KMA geliefert hat.<br \/>Nebenabreden oder \u00c4nderungen sind f\u00fcr die KMA nur verbindlich, wenn sie von der KMA schriftlich best\u00e4tigt worden sind.<br \/>F\u00fcr jeden Vertrag gilt, dass er von der KMA nur unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen wird, dass die andere Partei &#8211; ausschlie\u00dflich nach dem Ermessen der KMA &#8211; ausreichend kreditw\u00fcrdig f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertrages erscheint.<br \/>Die KMA ist berechtigt, bei oder nach Abschluss des Vertrages vor der (weiteren) Erf\u00fcllung von der Gegenpartei Sicherheit f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen zu verlangen.<br \/>Die KMA ist berechtigt, andere mit der Ausf\u00fchrung eines Auftrags zu beauftragen, deren Kosten entsprechend den abgegebenen Angeboten an die Gegenpartei weitergegeben werden. Die KMA wird sich bei Bedarf mit der anderen Partei beraten.<br \/>Liegt ein Abrufauftrag vor, so muss dieser, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 6 Monaten, gerechnet ab dem Datum der schriftlichen Aufzeichnung der Vereinbarung, erfolgen. Ist dies nicht der Fall, ist die KMA berechtigt, eine Rechnung zu stellen. Von diesem Zeitpunkt an schuldet der Gesch\u00e4ftspartner der KMA die Lagerkosten<\/p><p>5) Preise<br \/>Sofern nicht anders angegeben, sind alle Angebote freibleibend.<br \/>Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise von KMA:<br \/>Auf der Grundlage der H\u00f6he der Einkaufspreise, der Lohnkosten, der Sozialabgaben und Versicherungen, der Frachtkosten, der Versicherungspr\u00e4mien und anderer Kosten, die w\u00e4hrend des Angebots- oder Auftragsdatums gelten; ii. Auf der Grundlage der Lieferung ab Werk KMA, Lager oder einem anderen Lagerort; iii. Ohne Mehrwertsteuer, Einfuhrabgaben, sonstige Steuern, Abgaben und Z\u00f6lle; iv. Ohne die Kosten f\u00fcr Verpackung, Be- und Entladen, Transport und Versicherung; v. Angegeben in Euro.<br \/>Im Falle der Erh\u00f6hung eines oder mehrerer Selbstkostenfaktoren ist die KMA berechtigt, den Auftragspreis entsprechend zu erh\u00f6hen, und zwar unter Beachtung der insoweit bestehenden gesetzlichen Vorschriften mit der Ma\u00dfgabe, dass bereits bekannte k\u00fcnftige Preiserh\u00f6hungen mit der Auftragsbest\u00e4tigung mitgeteilt werden m\u00fcssen.<br \/>Kommt es aufgrund gesetzlicher Regelungen zu einer Preis\u00e4nderung, ist dies ein Umstand, an den sich beide Parteien halten m\u00fcssen.<\/p><p>6) Lieferung und Lieferfrist<br \/>Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk durch die KMA. Der Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt, an dem die Ware das Lager der KMA verl\u00e4sst. Eine kostenlose Lieferung erfolgt nur, wenn und soweit dies von der KMA auf der Rechnung oder anderweitig angegeben wird.<br \/>Der Kontrahent ist verpflichtet, die gelieferten Sachen sofort bei der Ablieferung auf eventuelle M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den zu pr\u00fcfen oder diese Pr\u00fcfung nach der Mitteilung der KMA, dass die Sachen dem Kontrahenten zur Verf\u00fcgung stehen, durchzuf\u00fchren. c. Eventuelle M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den an den gelieferten Sachen und\/oder der Verpackung bei der Ablieferung muss der Kontrahent innerhalb von 8 Tagen auf dem Lieferschein, der Rechnung und\/oder den Transportpapieren vermerken und der KMA zur\u00fcckmelden. Fehlt ein solcher Hinweis, wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die Waren genehmigt hat. In diesem Fall werden die Beschwerden nicht mehr bearbeitet.<br \/>Geringf\u00fcgige, branchen\u00fcbliche Abweichungen in Farbe, Ausf\u00fchrung und dergleichen sind zul\u00e4ssig, soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist. Mengenabweichungen von maximal 5% mehr oder weniger sind zul\u00e4ssig.<br \/>Die KMA beh\u00e4lt sich das Recht vor, in Teilen zu liefern, die sie gesondert in Rechnung stellt. Die Gegenpartei ist verpflichtet, gem\u00e4\u00df den Bestimmungen in diesen Bedingungen zu zahlen.<br \/>Die Angabe der Lieferzeit gilt immer nur ann\u00e4hernd, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart. Die KMA schlie\u00dft jede Haftung f\u00fcr die Folgen einer versp\u00e4teten Lieferung aus.<br \/>Wenn die Waren nach Ablauf der Lieferfrist nicht von der Gegenpartei abgenommen worden sind, lagern sie auf deren Kosten und Gefahr zu ihrer Verf\u00fcgung.<\/p><p>7) Annullierung\/Ablehnung der Annahme<br \/>Die Annullierung eines von der KMA angenommenen Auftrags durch die Gegenpartei ist nur g\u00fcltig, wenn sie der KMA per Einschreiben mitgeteilt wird.<br \/>Nachdem die KMA der Stornierung zugestimmt hat, ist der Kontrahent in jedem Fall verpflichtet, der KMA alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Vertrags entstandenen Kosten und\/oder den erlittenen und noch zu erleidenden Schaden und den verursachten Gewinnausfall zu erstatten, unbeschadet aller anderen Rechte der KMA. Dar\u00fcber hinaus ist die KMA berechtigt, einen Betrag in H\u00f6he von 15 % des zu berechnenden Betrags als Vertragsstrafe zu berechnen.<br \/>Verweigert die Gegenpartei die Annahme einer abgeschlossenen Bestellung innerhalb der geltenden Lieferfrist, so gelten die Bestimmungen in Absatz a) in vollem Umfang mit der Ma\u00dfgabe, dass die Waren der Gegenpartei zur Verf\u00fcgung stehen und erst dann geliefert werden, wenn die Gegenpartei den vollen Hauptbetrag einschlie\u00dflich Zinsen, Lagerkosten und sonstiger Kosten bezahlt hat.<\/p><p>8) Transport und Risiko<br \/>Die Art und Weise des Transports, des Versands und der Verpackung wird, wenn die Gegenpartei der KMA keine weiteren Anweisungen erteilt hat, von der KMA als gutem Kaufmann bestimmt, ohne dass die KMA diesbez\u00fcglich irgendeine Haftung \u00fcbernimmt; W\u00fcnsche der Gegenpartei bez\u00fcglich des Transports oder des Versands werden nur ausgef\u00fchrt, wenn die Gegenpartei die zus\u00e4tzlichen Kosten daf\u00fcr \u00fcbernimmt.<\/p><p>Der Versand von Waren erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, auch wenn der Frachtf\u00fchrer verlangt, dass Frachtbriefe, Transportadressen und dergleichen die Klausel enthalten, dass alle m\u00f6glichen Transportsch\u00e4den auf Rechnung und Gefahr des Absenders gehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.<br \/>Die Lieferung per Post oder Bote erfolgt nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen ins oder aus dem Ausland kann nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme oder gegen Er\u00f6ffnung eines unwiderruflichen Akkreditivs erfolgen, sofern nichts anderes (schriftlich) vereinbart wurde.<br \/>F\u00fcr Bestellungen unter 250 \u20ac wird eine Bestellgeb\u00fchr von 25 \u20ac erhoben.<\/p><p>9) H\u00f6here Gewalt<br \/>Darunter ist jeder unvorhersehbare Umstand zu verstehen, der sich dem Einfluss der Parteien entzieht und aufgrund dessen die Erf\u00fcllung des Vertrages von der anderen Partei vern\u00fcnftigerweise nicht mehr verlangt werden kann. Als h\u00f6here Gewalt gelten in jedem Fall Arbeitsstreiks, \u00fcberm\u00e4\u00dfige Abwesenheit des Personals der KMA, Transportprobleme, Feuer, staatliche Ma\u00dfnahmen, einschlie\u00dflich Einfuhr- und Ausfuhrverbote, Quotenbeschr\u00e4nkungen und Betriebsst\u00f6rungen bei der KMA oder bei den Lieferanten der KMA sowie Nichterf\u00fcllung durch Lieferanten der KMA, wodurch die KMA ihre Verpflichtungen gegen\u00fcber der anderen Partei nicht mehr erf\u00fcllen kann.<br \/>Die KMA informiert die Gegenpartei so schnell wie m\u00f6glich, wenn nach Ansicht der KMA ein Fall h\u00f6herer Gewalt eintritt oder einzutreten droht, und ber\u00e4t sich mit der Gegenpartei \u00fcber einen neuen Termin f\u00fcr die Erbringung der Leistung. Ist die Situation h\u00f6herer Gewalt vor\u00fcbergehender Natur, beh\u00e4lt sich die KMA das Recht vor, die vereinbarte Leistung f\u00fcr die Dauer der Situation h\u00f6herer Gewalt auszusetzen.<br \/>Ist die Situation h\u00f6herer Gewalt nach Ansicht der KMA von Dauer, k\u00f6nnen die Parteien eine Vereinbarung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vertrags und deren Folgen treffen.<br \/>Die KMA ist berechtigt, die Bezahlung der Leistungen zu verlangen, die in Ausf\u00fchrung des betreffenden Vertrages erbracht wurden, bevor der Umstand, der zu h\u00f6herer Gewalt gef\u00fchrt hat, eintrat.<br \/>Die KMA ist berechtigt, sich auf h\u00f6here Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der zu h\u00f6herer Gewalt f\u00fchrt, nach Erbringung der Leistung durch die KMA eintritt.<\/p><p>10) Liability<br \/>KMA is not obliged to any compensation of damage of whatever nature, direct or indirect, including trading loss to (un)movable property, or to persons, both at the contracting party and third parties. In the case of third parties, KMA is not liable if:<br \/>Damage is caused by the use\/processing of the delivered; ii. The delivered is processed into or into an end product, for which the delivered is or appears to be unsuitable; iii. The delivered appears unsuitable for the purpose for which it was purchased;<br \/>The other party indemnifies KMA against all claims of third parties, arising from the use of goods delivered by KMA to third parties;<br \/>All this subject to intent or gross negligence of KMA or employees of KMA to be proven by the other party, insofar as they acted in accordance with explicit instructions of manager. The liability will never exceed the net value of the goods;<br \/>After the delivered goods have been received without complaints or after they have been processed or treated into an end product by or on behalf of the other party, KMA cannot be held liable in any way whatsoever and the other party indemnifies KMA against all possible claims by itself and\/or third parties for the payment of compensation irrespective of the cause of any damage.<br \/>This limitation of liability applies if and insofar as our liability insurers do not provide cover in respect of damage caused to the other party and\/or third parties.<\/p><p>11) Complaints<br \/>Any complaints will only be dealt with by KMA if they have reached us directly in writing within 8 days of delivery of the goods in question, with a precise specification of the nature and basis of the complaints.<br \/>Complaints about invoices must also be submitted in writing within 8 days after the date of dispatch of the invoices in question.<\/p><p>After expiry of the said period, the other party shall be deemed to have approved the goods delivered or the invoice, respectively. Complaints will then no longer be dealt with by KMA.<br \/>If the complaint is found to be well-founded by KMA, then KMA will only be obliged to replace the faulty goods without the opposing party being entitled to any compensation whatsoever.<br \/>The filing of a complaint never releases the other party from its payment obligation towards KMA.<br \/>Returning the delivered goods can only take place after our prior written consent under conditions to be determined by KMA.<\/p><p>12) Eigentumsvorbehalt<br \/>Alle von der KMA gelieferten Waren bleiben bis zum Zeitpunkt der vollst\u00e4ndigen Bezahlung all dessen, was die Gegenpartei der KMA aus welchem Grund auch immer schuldet, einschlie\u00dflich Zinsen und Kosten, Eigentum der KMA.<br \/>Im Falle der Nichtbezahlung eines f\u00e4lligen Betrages, des Zahlungsaufschubs, der Beantragung eines Zahlungsaufschubs, des Konkurses, der Zwangsverwaltung, des Todes oder der Liquidation der Gegenpartei ist die KMA berechtigt, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention den Auftrag oder den noch zu liefernden Teil des Auftrags zu stornieren und den bereits gelieferten oder noch nicht vollst\u00e4ndig bezahlten Teil als Eigentum der KMA zur\u00fcckzufordern. In diesem Fall wird jede Forderung an die Gegenpartei pl\u00f6tzlich und sofort f\u00e4llig und zahlbar.<br \/>Die Waren d\u00fcrfen von der Gegenpartei im Rahmen ihrer normalen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit weiterverkauft oder verwendet werden, sie d\u00fcrfen jedoch weder verpf\u00e4ndet werden, noch d\u00fcrfen sie als Sicherheit f\u00fcr eine Forderung eines Dritten dienen.<br \/>F\u00fcr den Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung tritt die Gegenpartei bereits jetzt alle Rechte\/Forderungen gegen\u00fcber dem Drittabnehmer an die KMA ab. Die Gegenpartei ist verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung hin alle relevanten Angaben \u00fcber den Drittk\u00e4ufer und die Verkaufsbedingungen (Preise) bekannt zu geben. Solange die Gegenpartei ihre Verpflichtungen p\u00fcnktlich erf\u00fcllt, ist der Lieferant nicht berechtigt, den Drittabnehmer von dieser Abtretung zu unterrichten, woraufhin der Drittabnehmer nur mit schuldbefreiender Wirkung an die KMA\/den Lieferanten zahlen kann.<br \/>Zur Sicherung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Bezahlung aller Forderungen der KMA, gleich aus welchem Grund, erwirbt die KMA dar\u00fcber hinaus mit dem Entstehen der Forderung das Eigentumsrecht an allen Sachen, die die KMA der Gegenpartei geliefert hat und die sich noch in deren Besitz befinden.<\/p><p>13) Urheberrechte und Vertraulichkeit von Informationen<br \/>Die KMA bleibt Inhaberin der Rechte an geistigem Eigentum wie u.a. Urheber- und Geschmacksmusterrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Entw\u00fcrfen, Modellen, Rechnungen, Berechnungen und weiteren Beschreibungen einschlie\u00dflich Katalogen oder Prospekten, die sich auf die gelieferten Waren beziehen.<br \/>Ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten ist es der Gegenpartei nicht gestattet, die in Absatz 1 genannten Rechte im weitesten Sinne des Wortes zu nutzen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die Herstellung von Reproduktionen.<br \/>Die Gegenpartei stellt die KMA von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die auf der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit den ihr von der Gegenpartei erteilten Auftr\u00e4gen beruhen.<br \/>Alle der KMA erteilten Auftr\u00e4ge und die f\u00fcr deren Ausf\u00fchrung zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen werden von der KMA als vertraulich betrachtet. Als solche werden sie bei der KMA behandelt, und die KMA wird keine Informationen an Dritte weitergeben, es sei denn, sie wird durch gesetzliche Bestimmungen dazu gezwungen.<br \/>Die Gegenpartei darf keine \u00c4nderungen an den Waren vornehmen, es sei denn, die Art der gelieferten Ware erfordert etwas anderes oder es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.<br \/>Alle Entw\u00fcrfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien oder (elektronische) Dateien, die von der KMA im Rahmen des Vertrags erstellt wurden, bleiben Eigentum der KMA, unabh\u00e4ngig davon, ob sie dem Kunden oder Dritten zur Verf\u00fcgung gestellt wurden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.<br \/>Alle von der KMA eventuell zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen wie Entw\u00fcrfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien usw. sind ausschlie\u00dflich zur Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt und d\u00fcrfen von diesem ohne vorherige Zustimmung der KMA nicht vervielf\u00e4ltigt, ver\u00f6ffentlicht oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden, es sei denn, aus der Art der \u00fcberlassenen Unterlagen ergibt sich etwas anderes.<br \/>Die KMA beh\u00e4lt sich das Recht vor, die bei der Durchf\u00fchrung der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse f\u00fcr andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.<\/p><p>14) Bezahlung<br \/>Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto in bar bei Lieferung ohne Skonto oder Verrechnung oder durch Einzahlung oder \u00dcberweisung auf ein von der KMA benanntes Bankkonto zu leisten. Ma\u00dfgeblich ist das auf den Kontoausz\u00fcgen angegebene Wertstellungsdatum, das somit als Zahlungsdatum gilt.<br \/>Jede Zahlung der Gegenpartei dient in erster Linie zur Begleichung der von ihr geschuldeten Zinsen sowie der der KMA entstandenen Inkasso- und Verwaltungskosten und wird anschlie\u00dfend auf die \u00e4lteste offene Forderung angerechnet.<\/p><p>15) Aufl\u00f6sung<br \/>Wenn der K\u00e4ufer eine seiner Verpflichtungen aus einem mit der KMA geschlossenen Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, hat die KMA das Recht, den betreffenden Vertrag oder alle mit der Gegenpartei geschlossenen Vertr\u00e4ge durch eine einzige schriftliche Mitteilung und ohne Inverzugsetzung aufzul\u00f6sen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, unbeschadet der Rechte der KMA, insbesondere des Rechts auf vollst\u00e4ndigen Schadenersatz, einschlie\u00dflich der gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten. b. Wenn die Gegenpartei<br \/>f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt wird, auf sein Verm\u00f6gen verzichtet, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt, die Anwendung der Umschuldungsregelung f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen beantragt oder mit einer Pf\u00e4ndung seines gesamten oder eines Teils seines Verm\u00f6gens konfrontiert wird; ii. stirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird; iii. einer seiner Verpflichtungen aus dem Gesetz oder diesen Bedingungen nicht nachkommt; iv. einen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon nicht innerhalb der daf\u00fcr vorgesehenen Frist bezahlt;<br \/>seinen Betrieb aufgibt oder \u00fcbertr\u00e4gt, einschlie\u00dflich der Einbringung seines Betriebes in eine zu gr\u00fcndende oder bereits bestehende Gesellschaft, oder den Gegenstand seines Betriebes \u00e4ndert;<br \/>Durch das blo\u00dfe Eintreten eines der oben genannten Umst\u00e4nde hat die KMA das Recht, entweder den Vertrag als aufgel\u00f6st zu betrachten, ohne dass ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, oder den von der Gegenpartei aufgrund der von uns ausgef\u00fchrten Arbeiten und\/oder Lieferungen geschuldeten Betrag sofort und ohne jegliche Mahnung oder Inverzugsetzung in voller H\u00f6he zu verlangen, und zwar unbeschadet des Rechts der KMA auf Ersatz von Kosten, Sch\u00e4den und Zinsen.<\/p><p>16) Zinsen und Kosten<br \/>Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der in Artikel 14 genannten Frist, ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug und schuldet ab dem Rechnungsdatum Zinsen in H\u00f6he der gesetzlichen Zinsen auf den zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Betrag. b. Alle anfallenden gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten sind von der Gegenpartei zu tragen. Die au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des von der Gegenpartei geschuldeten Betrags, einschlie\u00dflich der vorgenannten Zinsen.<\/p><p>17) Anwendbares Recht und Streitigkeiten<br \/>Auf alle unsere Angebote, Vertr\u00e4ge und deren Ausf\u00fchrung findet ausschlie\u00dflich niederl\u00e4ndisches Recht Anwendung, zumindest insoweit, als es vom \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber internationale Kaufvertr\u00e4ge (UNITED NATIONS CONVENTION ON INTERNATIONAL SALE CONTRACTS) abweicht.<br \/>KAUFSVEREINBARUNGEN \u00dcBER KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN (UN-Kaufvertrag, Trb.) 1981, 184 und 1986,<\/p><p>61).<\/p><p>Alle Streitigkeiten, auch solche, die nur von einer Partei als solche angesehen werden, die sich aus dem Vertrag, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, oder aus den betreffenden Bedingungen selbst sowie aus deren Auslegung oder Ausf\u00fchrung ergeben oder damit zusammenh\u00e4ngen, sowohl rechtlicher als auch tats\u00e4chlicher Art, werden von dem f\u00fcr unseren Sitz zust\u00e4ndigen Zivilgericht entschieden, soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen. Die Bestimmungen des Absatzes 1 lassen das Recht der KMA unber\u00fchrt, den Streitfall dem nach den normalen Zust\u00e4ndigkeitsregeln zust\u00e4ndigen Zivilgericht vorzulegen oder ihn durch ein Schiedsverfahren oder eine verbindliche Beratung beilegen zu lassen.<br \/>Die Bedingungen wurden am 16. Januar 2007 bei der Handelskammer in Leeuwarden eingereicht.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Bedingungen und Konditionen1) DefinitionenLieferant bedeutet: KMA Group BV (KMA), ihre(r) Vertreter und\/oder Agenten. 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